Die Kanzlei

Die Kanzlei wurde in den 1970gern von dem jetzigen Kanzleiinhaber übernommen und erfolgreich weiter geführt. Als mittelständische Kanzlei bieten wir unseren Mandanten das gesamte Spektrum der Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und betriebswirtschaftlicher Beratung. Persönlicher Kontakt und individuelle Betreuung durch den Kanzleiinhaber und die Mitarbeiter sind die Basis unserer Beratungstätigkeit. Wir sind seit Jahrzehnten für den Berufsnachwuchs der Steuerfachangestellten tätig. Sowohl als Ausbildungsbetrieb als auch in Prüfungskommissionen.

Peer Review

Die der Kanzlei angeschlossene auditor Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat im Jahr 2012 erfolgreich an dem System der Qualitätskontrolle der Wirtschaftprüferkammer (WPK) teilgenommen.

Das System der Qualitätskontrolle soll sicherstellen, dass die Qualitätssicherungssysteme der Wirtschftsprüferpraxen einer regelmäßigen, präventiven Kontrolle unterliegen.

Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sowie Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften müssen, sofern sie gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen nach § 316 HGB durchführen, ihre Praxis mindestens alle sechs Jahre durch einen unabhängigen Prüfer für Qualitätskontrolle prüfen lassen.

Die Eintragung der Tätigkeit als gesetzlicher Abschlussprüfer und ein entsprechender Auszug aus dem Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer sind Voraussetzung für eine wirksame Bestellung als gesetzlicher Abschlussprüfer.

Gegenstand der Qualitätskontrolle ist die Beurteilung der Angemessenheit und Wirksamkeit des in einer Praxis eingerichteten Qualitätssicherungssystems, insbesondere der Einhaltung der einschlägigen Berufsausübungsregelungen (WPO, Berufssatzung WP/vBP und fachliche Regeln), der Unabhängigkeitsanforderungen, der Qualität und Quantität der eingesetzten Ressourcen sowie der berechneten Vergütung.

Die Qualitätskontrolle in den Praxen wird durch Prüfer für Qualitätskontrolle durchgeführt

Das System der Qualitätskontrolle unterliegt der öffentlichen fachbezogenen Aufsicht durch die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Ihr steht das Letztentscheidungsrecht über Entscheidungen der Kommission für Qualitätskontrolle zu.